FAQ

Notar

Anderkonto oder Direktzahlung: Wann ist welches Zahlungsmodell sinnvoll und was verlangt der Notar als Nachweis ?

Anderkonto oder Direktzahlung: Wann ist welches Zahlungsmodell sinnvoll und was verlangt der Notar als Nachweis ?

Kurzversion

Direktzahlung an Verkäufer oder Gläubiger ist meist schneller und kostengünstiger, wenn alle Fälligkeitsvoraussetzungen klar sind und die Bank treuhandkonform auszahlt. Ein Notar-Anderkonto lohnt sich bei komplexen Lastenfreistellungen, unsicheren Voraussetzungen oder mehreren Zahlungsempfängern – verursacht aber zusätzliche Treuhand-/Verwahrgebühren. Wenn Sie möchten, unterstützen wir Ihr Vorhaben.

ausführliche Erklärung

Direktzahlung ist in Standardfällen vorteilhaft: Die Bank überweist nach bankkonformer Fälligkeitsmitteilung direkt an Verkäufer/Altgläubiger; das spart Anderkontogebühren und oft mehrere Tage Abwicklungszeit. Ein Anderkonto empfiehlt sich, wenn Bedingungen noch nicht vollständig erfüllt sind (z. B. ausstehende Löschungsbewilligungen), Zahlungen treuhänderisch zu steuern sind (mehrere Empfänger/Quoten) oder Risikoteilungen nötig sind (z. B. Übergabe gegen Zahlung). Bei Bauträger-/MaBV-Raten kann das Anderkonto helfen, Teilauszahlungen nach Bautenstand sauber zu verteilen und Belege zentral zu prüfen; bei einfachen Einzelerwerben genügt meist die Direktzahlung. Kosten-/Zeit-Faustregel: Direktzahlung = geringere Gebühren, weniger Schnittstellen, schnellerer Vollzug; Anderkonto = mehr Sicherheit/Steuerung, dafür Treuhandvergütung und zusätzlicher Prüfaufwand. Nachweise für den Notar sind in beiden Modellen ähnlich: Fälligkeitsmitteilung des Notars, Zahlungsplan/Verwendungszwecke, IBAN/Empfänger, ggf. Treuhandauflagen der Bank (rangrichtige Grundschuld, Vormerkung, Lastenfreistellung). Als Zahlungsnachweis akzeptiert der Notar typischerweise Bankbestätigungen/Valutameldungen, SEPA-/SWIFT-Belege oder Kontoauszüge mit korrekt zuordenbarem Verwendungszweck; beim Anderkonto zusätzlich der Geldeingang auf dem Anderkonto und die Treuhandabrechnung des Notars. Wichtig: Stimmen Sie die Kaufvertragsklauseln (Zahlungsweg, Einbehalte, Empfänger, Fristen) vorab mit Bank und Notar ab; unklare Formulierungen erzeugen Rückfragen, Bereitstellungszinsen und Verzögerungen. Uns ist klar, dass unsere Antworten selten Ihre exakte Situation widerspiegeln – kontaktieren Sie uns und wir können Sie u.U. konkret unterstützen und voranbringen :-)

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