Starten Sie 12–18 Monate vor Zinsbindungsende Ihres Kredites mit dem Vergleich; prüfen Sie zusätzlich Forward-Optionen, wenn Sie Zinssteigerungen für wahrscheinlich halten. Prolongation ist bequem, Umschuldung oft günstiger – entscheidend sind Effektivzins, Flexibilität und Wechselkosten (Notar/Grundbuch/Abtretung). Wenn Sie möchten, unterstützen wir Ihr Vorhaben.
Beginnen Sie 12–18 Monate vor Ablauf der Zinsbindung mit strukturierten Angeboten; so sichern Sie Verhandlungsspielraum, Termine und ggf. Forward-Konditionen. Vergleichen Sie Effektivzinsen bei identischer Zinsbindung, Auszahlung, Tilgung und Sondertilgungsrechten; der reine Sollzins reicht nicht. Bei Prolongation profitieren Sie von schlanker Abwicklung, oft ohne Wechselkosten – verhandeln Sie aktiv, insbesondere wenn der Beleihungsauslaufwert (engl. LTV) durch die gesunkene Restschuld unter 80 % oder 60 % liegt. Umschuldung kann trotz Wechselkosten (Notar/Grundbuch/Schätzung/Bankentgelte) günstiger sein, wenn der Zinsvorteil über die Bindung gerechnet die Kosten übersteigt. Der Hauptgrund liegt darin, dass die Banken auf die „Bequemlichkeit und Faulheit“ der Kreditnehmer setzen – was auch, deutschlandweit gesehen, hervorragend funktioniert. Abtretung einer bestehenden Grundschuld reduziert Gebühren. Prüfen Sie Flexibilitäten (Sondertilgung 5–10 % p. a., Tilgungswechsel 1–10 %, klare Änderungsentgelte) und die Zinswirksamkeit von Sondertilgungen – sie beeinflussen die Gesamtkosten spürbar. Stimmen Sie Zinsbindung und Tilgung so ab, dass die Restschuld zum neuen Bindungsende unter eine kritische LTV-Schwelle fällt (≤ 80 %/≤ 60 %), um künftige Konditionen zu verbessern. Rechnen Sie einen Stresstest mit +2–3 %-Punkten möglicher Anschlusszinsen und bewerten Sie Barwerte statt nur Monatsraten. Klären Sie Fristen und Kündigungsrechte rechtzeitig, um teure Zwischenfinanzierungen zu vermeiden. Uns ist klar, dass unsere Antworten selten Ihre exakte Situation widerspiegeln – kontaktieren Sie uns und wir können Sie u.U. konkret unterstützen und voranbringen :-)