Regelmäßig verlangt die Bank: die Fälligkeitsmitteilung des Notars, die rangrichtige Sicherheitenlage (Grundschuldbestellung + Rang-/Eintragungsbestätigung), alle erforderlichen Genehmigungen (z. B. Vorkaufsrechtsverzicht/WEG-Zustimmung), die Auszahlungsanweisung an den Verkäufer sowie unterzeichnete Darlehens- und Sicherungsverträge. Häufig zusätzlich: Eigenkapitalnachweis, Gebäudeversicherungsnachweis und ggf. KfW-/Förderbestätigungen. Wenn Sie möchten, unterstützen wir Ihr Vorhaben.
1. Fälligkeitsmitteilung des Notars: Schriftliche Bestätigung, dass alle Fälligkeitsvoraussetzungen aus dem Kaufvertrag vorliegen (u. a. Auflassungsvormerkung, Lastenfreistellung, behördliche Zustimmungen, ggf. Vorkaufsrechtsverzicht). Ohne diese Mitteilung keine Kaufpreiszahlung. 2. Grundschuldbestellung & Rang: Notariell beurkundete Grundschuldbestellung der finanzierenden Bank inkl. Zweckerklärung; zusätzlich eine Rangbestätigung bzw. Eintragungsmitteilung des Grundbuchamts oder eine Notarbestätigung über die beantragte rangrichtige Eintragung. 3. Genehmigungen/Zustimmungen (falls relevant): z. B. kommunaler Vorkaufsrechtsverzicht, WEG-Verwalterzustimmung (§ 12 WEG), Erbbaurechtszustimmung (Restlaufzeit/Kanon geregelt), Löschungsbewilligungen für alte Grundpfandrechte. 4. Auszahlungsanweisung: Vom Käufer (und oft vom Notar gegengezeichnet) mit genauer Kontoverbindung des Verkäufers; Zahlungen erfolgen direkt oder über Notaranderkonto, je nach Vertrag. 5. Vertragsunterlagen zur Finanzierung: Original Darlehensvertrag (unterzeichnet), Widerrufsfrist abgelaufen, Sicherheitenverträge (Abtretungen, ggf. Verpfändungen), SEPA-Lastschriftmandat für die Raten. 6. Eigenmittel-/Compliance-Nachweise: lückenloser Herkunftsnachweis (Kontoauszüge, Schenkungsvertrag, Wertpapierverkaufsbelege), damit Geldwäsche- und Compliance-Prüfung ohne Rückfragen durchläuft. 7. Versicherungsnachweis: Gebäude-/Feuerversicherung ab Gefahrenübergang (oft ab Besitzübergang), teils mit Sicherungsgeberklausel zugunsten der Bank. 8. Objektunterlagen (je nach Bank): Kaufvertrag/Entwurf, Teilungserklärung + Aufteilungsplan, WEG-Protokolle, Energieausweis, Bau-/Leistungsbeschreibung (bei Neubau), Abnahmeprotokoll oder Bautenstandsberichte (bei Raten nach MaBV). 9. Fördermittel: KfW-Zusage / Förderdarlehensverträge inkl. Auszahlungsantrag, falls Programme eingebunden sind. 10. Timing-Hinweis: Realistisch fallen 2–6 Wochen zwischen Beurkundung und Auszahlung an (Grundbuch, Löschungen, Genehmigungen, Notararbeit). Wer Verzögerungen vermeiden will, stellt frühzeitig vollständige Unterlagen und stimmt Notar–Bank–Makler eng ab. Uns ist klar, dass unsere Antworten selten Ihre exakte Situation widerspiegeln – kontaktieren Sie uns und wir können Sie u.U. konkret unterstützen und voranbringen :-)