Eine Fertigstellungsbürgschaft ist vor allem bei Bauträger-/Sanierungsprojekten sinnvoll, wenn vor vollständiger Leistungserbringung Raten fließen oder Bonitäts-/Projekt¬risiken bestehen. Übliche Höhen liegen – je nach Risiko und Zahlungsplan – zwischen 10–20 % der Auftragssumme (Gewährleistungsbürgschaften meist 3–5 %). Wenn Sie möchten, unterstützen wir Ihr Vorhaben.
Verlangen sollten Sie Sicherheiten insbesondere vor größeren Vorauszahlungen, bei Bauträger-/Generalunternehmerverträgen, Sonderwunschpaketen oder erkennbaren Bonitäts-/Projektlaufzeitrisiken (z. B. lange Bauzeit, knapp kalkulierter Zeitplan). Als Größenordnung gilt: Fertigstellungsbürgschaft 10–20 % der Netto-Auftragssumme (orientiert am nicht erbrachten Leistungsanteil); Gewährleistungsbürgschaft 3–5 % für die Mängelhaftung nach Abnahme (üblich 3–5 Jahre, je nach Gewerk). Geeignete Sicherheiten: (1) Fertigstellungs-/Vertragserfüllungsbürgschaft einer Bank/Versicherung (BaFin-reguliert), (2) Gewährleistungsbürgschaft ab Abnahme, (3) Anderkonto/Escrow für risikoreiche Raten, (4) Step-in-Recht/Abtretungen (z. B. auf Versicherungsleistungen), (5) Patronatserklärung bei Konzernstrukturen. Auf den Wortlaut achten: „unwiderruflich, selbstschuldnerisch“, Verzicht auf Einreden (§§ 770, 771 BGB), „auf erstes Anfordern“ (falls durchsetzungsstärker gewünscht), keine auflösenden Bedingungen, eindeutiger Begünstigter, Bürgschaftsbetrag in EUR, Laufzeit mindestens bis vertraglich definierter Fertigstellung/Abnahme plus Puffer. Formalien: Original-Bürgschaftsurkunde, Bürge mit akzeptablem Rating, Aktenzeichen/Objektbezug (Adresse, WE-Nr.), Kumulationsregel falls mehrere Bürgschaften bestehen. Ratenfreigaben sollten synchron zum Ratenplan (MaBV/Leistungsstand) und Bautenstandsnachweisen erfolgen. Typische Fallstricke: befristete Bürgschaften mit zu kurzer Laufzeit, versteckte Ausschlüsse (z. B. „nur bei Verschulden“), schwache Bürgen, reduzierter Betrag trotz Mehr-/Sonderleistungen, fehlende Klarheit zu Rückgabe/Zug-um-Zug-Mechanik. Bankkompatibilität: Viele Banken akzeptieren Fertigstellungs- oder Escrow-Lösungen als Risikopuffer, lehnen aber Klauseln ab, die Zahlungsfreigaben erschweren (unklare Bedingungen, pauschale Einbehalte ohne Fristen). Stimmen Sie Bürgschaftstext, Ratenplan und Nachweisführung frühzeitig mit Bank und Notar ab. Uns ist klar, dass unsere Antworten selten Ihre exakte Situation widerspiegeln – kontaktieren Sie uns und wir können Sie u.U. konkret unterstützen und voranbringen :-)