FAQ

Bauträger

Insolvenz des Bauträgers : Welche Rechte habe ich und wie greift die MaBV im Ernstfall ?

Insolvenz des Bauträgers : Welche Rechte habe ich und wie greift die MaBV im Ernstfall ?

Kurzversion

Bei einer Bauträger-Insolvenz stoppen Sie sofort alle weiteren Zahlungen, prüfen Ihre dingliche Absicherung (Auflassungsvormerkung) und machen Sicherheiten (z. B. Fertigstellungs-/Gewährleistungsbürgschaften) geltend. Die MaBV schützt durch Baufortschrittsraten und formale Voraussetzungen; der Insolvenzverwalter kann den Vertrag fortführen oder ablehnen – danach richten sich Ihre Ansprüche (Fertigstellung gegen Zahlung oder Schadensersatz/Quote). Wenn Sie möchten, unterstützen wir Ihr Vorhaben.

ausführliche Erklärung

Erster Schritt ist ein Zahlungsstopp: Nach MaBV dürfen Abschläge nur bei erfüllten Voraussetzungen (Baufortschritt, Sicherheiten, fällige Nachweise) geleistet werden – in der Krise wird zunächst nichts weitergezahlt. Prüfen Sie Ihre Absicherung im Grundbuch: Die Auflassungsvormerkung schützt den Anspruch auf Eigentumsübertragung; bereits erlangtes Eigentum bleibt unberührt, offene Restleistungen sind gesondert zu regeln. Verlangen Sie die vertraglich vereinbarten Sicherheiten: häufig Fertigstellungsbürgschaften (zur Fertigstellung/Mehrkosten) und Gewährleistungsbürgschaften (Mängel). Diese sollten selbstschuldnerisch und auf erstes Anfordern sein, mit ausreichender Laufzeit/Höhe. Die MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung) begrenzt Vorauszahlungen und knüpft sie an einen Ratenplan nach Baufortschritt plus Nachweise (z. B. Bautenstands-/Abnahmeprotokolle). Das senkt Ihr Verlustrisiko, weil bis zur Insolvenz in der Regel Leistung und Zahlung relativ synchron verlaufen. Im Insolvenzverfahren hat der Insolvenzverwalter ein Wahlrecht: Er kann den Vertrag erfüllen (Fertigstellung gegen weitere, MaBV-konforme Zahlungen) oder ablehnen. Lehnt er ab, melden Sie Schadensersatz (Fertigstellungsmehrkosten etc.) zur Insolvenztabelle an und machen parallel Bürgschaften/Einbehalte geltend. Taktisch wichtig: Dokumentieren Sie den bisherigen Baufortschritt (Fotos, Gutachten), kalkulieren Fertigstellungsmehrkosten und sichern Nachunternehmer-/Planerunterlagen. Häufig ist ein Generalübernehmer- oder Einzelgewerke-Finish möglich, finanziert aus Einbehalten/Bürgschaften und verbleibenden Darlehensmitteln. Mit der finanzierenden Bank stimmen Sie Zahlungsströme und Sicherheiten ab (Freigabe von Raten nur gegen insolvenzfeste Nachweise, ggf. Umstellung auf Treuhand-/Anderkonto). Uns ist klar, dass unsere Antworten selten Ihre exakte Situation widerspiegeln – kontaktieren Sie uns und wir können Sie u.U. konkret unterstützen und voranbringen :-)

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