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Kaufvertrags-„No-Gos“: Welche Formulierungen erzeugen fast immer Bank-Rückfragen und wie lauten bessere Alternativen ?

Kaufvertrags-„No-Gos“: Welche Formulierungen erzeugen fast immer Bank-Rückfragen und wie lauten bessere Alternativen ?

Kurzversion

Rückfragen entstehen vor allem bei unklarer Fälligkeit/Zahlungsweg, pauschalem Inventar, offenem Rang/Lasten, unbestimmten Einbehalten sowie fehlenden Genehmigungen/WEG-Zustimmungen. Besser sind prüffähige, datierte, treuhänderische Klauseln mit klaren Beträgen, Fristen, Empfängern, Rangwahrung und vollständiger Unterlagenliste. Wenn Sie möchten, unterstützen wir Ihr Vorhaben.

ausführliche Erklärung

1. No-Go: Unbestimmte Fälligkeit („zahlbar nach Kauf“, „zeitnah“) — Besser: „Kaufpreis ist 14 Bankarbeitstage nach Fälligkeitsmitteilung des Notars fällig; diese erfolgt erst nach Auflassungsvormerkung, Lastenfreistellung, Negativzeugnis/Vorkaufsrechtsverzicht, ggf. Verwalterzustimmung.“ 2. No-Go: Direktzahlung ohne Treuhand („Überweisung an Verkäufer“) — Besser: „Zahlung ausschließlich treuhänderisch über Notar; Verteilung an Verkäufer/ablösende Bank gemäß Rang- und Ablöseplan.“ 3. No-Go: Rang/Lasten unklar („Bankgrundschuld wird eingetragen“) — Besser: „Belastung mit Grundschuld im 1. Rang; Notar erteilt Rangbestätigung bis Eintragungsnachricht; Löschungsbewilligungen vorrangiger Rechte liegen vor.“ 4. No-Go: Pauschales Inventar/Mobilien („inkl. Küche, Möbel 30.000 € pauschal“) — Besser: Inventarliste mit marktgerechten Einzelwerten und separater Kaufpreiszuordnung; klarer Immobilienkaufpreis für Beleihung/LTV. 5. No-Go: Unbestimmte Einbehalte („Einbehalt nach billigem Ermessen“) — Besser: „Einbehalt 3–5 % des Kaufpreises zugunsten Käufer, verwahrt beim Notar, Auszahlung bei Vorlage Sachverständigen- oder Unternehmerbestätigung, Frist X Tage.“ 6. No-Go: Fehlende/aufschiebend unklare Genehmigungen (Sanierungsgebiet, Denkmalschutz, Erbbaurecht) — Besser: Genehmigungen als Fälligkeitsvoraussetzung benennen; Antragspflicht/Fristen aufnehmen; bei Erbbaurecht Zustimmung Erbbaurechtsgeber ausdrücklich verlangen. 7. No-Go: WEG-Zustimmung offen („Verwalterzustimmung wird nachgereicht“) — Besser: „Verwalterzustimmung zur Veräußerung ist Fälligkeitsvoraussetzung; Verkäufer beschafft sie binnen X Tagen.“ 8. No-Go: Übergabe unscharf („Übergabe bei Gelegenheit“) — Besser: „Besitz-, Nutzen-, Lastenwechsel mit 00:00 Uhr des Tages nach vollständigem Kaufpreiseingang beim Notar; Zählerstände/Kaution geregelt.“ 9. No-Go: Bar-/Drittzahlungen („Teilbarzahlung in bar/Privatdarlehen vorrangig“) — Besser: vollständiger, nachvollziehbarer Zahlungsfluss per Banküberweisung; Privatdarlehen nachrangig und offengelegt. 10. No-Go: Unklare Objekt-/Flächenangaben, Sondernutzungen nur „mündlich“ — Besser: Adress-/Flächenkonsistenz mit Grundbuch/TE/Plänen; Sondernutzungen mit Nachtrag/Grundbuchhinweis belegen. 11. No-Go: Fälligkeitsmitteilung trotz offener Unterlagen („wird nachgereicht“) — Besser: Checkliste im Vertrag: GB-Auszug, Löschungen, Negativzeugnis, TE/WEG-Beschlüsse etc. – vor Fälligkeitsauslösung vollständig. Ergebnis: Klare, treuhänderische, ranggesicherte und prüffähig bezifferte Klauseln reduzieren Bankrückfragen, glätten die Valutierung und senken Zeit-/Kostenrisiken (z. B. Bereitstellungszinsen). Uns ist klar, dass unsere Antworten selten Ihre exakte Situation widerspiegeln – kontaktieren Sie uns und wir können Sie u.U. konkret unterstützen und voranbringen :-)

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