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Notar- und Grundbuchkosten: Welche Kostenblöcke sind realistisch ?

Notar- und Grundbuchkosten: Welche Kostenblöcke sind realistisch ?

Kurzversion

Für Kauf & Eigentumsumschreibung liegen Notar- und Grundbuchkosten zusammen meist bei ca. 1,2–1,8 % des Kaufpreises; für die Finanzierung (Grundschuldbestellung) kommen häufig 0,2–0,5 % der Grundschuld hinzu. Zusätzliche Posten wie Löschungen/Abtretungen, Rangänderungen, Teilungen oder Erbbaurecht können den Rahmen erhöhen. Wenn Sie möchten, unterstützen wir Ihr Vorhaben.

ausführliche Erklärung

Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und steigen mit dem Geschäftswert; praxisnah ergibt sich für Kaufvertrag + Auflassung + Eigentumsumschreibung + Vormerkung meist ein Gesamtbudget von rund 1,2–1,8 % des Kaufpreises (inkl. Notar-USt und Grundbuch). Für die Finanzierung fallen zusätzlich Kosten für Grundschuldbestellung an: Notargebühr (Beurkundung/Betreuung/Vollzug) + Grundbuch-Eintragung, zusammen häufig ca. 0,2–0,5 % der bestellten Grundschuld. Löschungen alter Grundpfandrechte, Abtretungen, Rangänderungen oder Treuhand-/Zwischenfinanzierungslösungen verursachen weitere, meist dreistellige bis niedrige vierstellige Beträge; Abtretung kann gegenüber Löschung + Neubestellung oft günstiger sein. Auslagen (Dokumentenpauschalen, Registerabrufe, Porto/Telekommunikation) und USt auf Notarleistungen sind im Prozentrahmen oben mitgedacht, können im Einzelfall aber schwanken. Sonderfälle (Erbbaurecht, Wohnungseigentums-Begründung/Teilung, Vorkaufsrechte, Wohn-/Nießbrauchrechte, umfangreiche Vollmachten) erhöhen die Komplexität und damit die Gebühren. Für realistische Planung kalkulieren viele Erwerber 1,5–2,0 % des Kaufpreises als Obergrenze für Kaufbezogene Notar-/Grundbuchkosten zuzüglich der Finanzierungsbezogenen Grundschuldkosten. Prüfen Sie mit dem Notariat, ob Sammelurkunden (z. B. Kauf + Belastungsvollmacht/Grundschuld) den Vollzugsaufwand senken und ob eine Abtretung statt Neubestellung möglich ist. Beachten Sie, dass Bundesland-spezifische Grunderwerbsteuer separat anfällt und hier nicht enthalten ist. Uns ist klar, dass unsere Antworten selten Ihre exakte Situation widerspiegeln – kontaktieren Sie uns und wir können Sie u.U. konkret unterstützen und voranbringen :-)

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