Der Notar haftet für die ordnungsgemäße Beurkundung und die treuhänderische Abwicklung: also z. B. korrekte Urkundengestaltung, Belehrung, Antragstellung zum Grundbuch, Überwachung der Fälligkeitsvoraussetzungen und das Ausstellen der Fälligkeitsmitteilung. Er haftet nicht für Ihre Finanzierung, Bauqualität, Zahlungswilligkeit der Parteien oder Verzögerungen außerhalb seines Verantwortungsbereichs. Wenn Sie möchten, unterstützen wir Ihr Vorhaben.
Kern der Notarhaftung ist die amtspflichtgemäße Beurkundung und sichere Abwicklung: Der Notar muss vollständig belehren, den Vertrag rechtlich sauber formulieren und die vereinbarten Sicherungsmechanismen (Vormerkung, Lastenfreistellung, Rang) technisch korrekt umsetzen. Zur Überwachung gehört typischerweise: Eintragung der Auflassungsvormerkung, Einholung/Prüfung von Genehmigungen (z. B. Vorkaufsrechtsverzicht), Lastenfreistellung/Löschungsunterlagen für Altgrundschulden, rangrichtige Sicherstellung für die finanzierende Bank sowie die Fälligkeitsmitteilung, sobald alle Bedingungen objektiv vorliegen. Bei Fristen überwacht der Notar die, die er selbst veranlasst oder für die Abwicklung erforderlich sind (z. B. Antragsfristen zum Grundbuch, Fristen in Treuhandauflagen, Nachfassungen bei Behörden). Er ist aber kein Projektsteuerer: Bauzeiten, Kreditentscheidungen, Auszahlungsläufe der Bank oder Verkäufer-internes Timing liegen außerhalb seiner Verantwortung. Haftung entsteht, wenn der Notar gegen Amtspflichten verstößt und hierdurch ein Schaden entsteht (z. B. fehlerhafte Ranggestaltung, unterlassene Belehrung über erkennbare Risiken, verspätete/unterlassene Anträge). Üblich ist eine Berufshaftpflichtversicherung des Notars; der konkrete Umfang richtet sich nach dem Einzelfall. Nicht vom Notar geschuldet sind: Bonitätsprüfung, Zins-/Konditionsthemen, Bau- oder Sachmängelkontrolle, Zahlungsüberwachung nach Fälligkeit (außer soweit Treuhandauflagen dies ausnahmsweise verlangen) und Verzögerungen durch Grundbuchamt, Banken oder Behörden. Praxis-Tipp: Reichen Sie vollständige Unterlagen frühzeitig ein (Grundbuchauszüge, Löschungsbewilligungen, Zustimmungen, Vorkaufsrechtsverzicht), klären Sie Zahlungsweg (Direktzahlung/Anderkonto) im Vertrag und prüfen Sie, dass die Fälligkeitsvoraussetzungen im Wortlaut des Kaufvertrags für Bank und Notar eindeutig formuliert sind. Uns ist klar, dass unsere Antworten selten Ihre exakte Situation widerspiegeln – kontaktieren Sie uns und wir können Sie u.U. konkret unterstützen und voranbringen :-)