Ein Bauträgervertrag verbindet Kauf- und Bauvertrag: Sie erwerben Grund und Boden plus die vom Bauträger noch zu errichtende Immobilie, zahlen in Raten nach Baufortschritt (MaBV), und haben Abnahme- sowie Gewährleistungsregeln wie beim Bau. Beim „normalen“ Kaufvertrag (Bestandskauf) kaufen Sie eine bereits fertige Immobilie zum feststehenden Termin gegen einmalige Kaufpreiszahlung. Wenn Sie möchten, unterstützen wir Ihr Vorhaben.
Ein Bauträgervertrag ist ein einheitlicher Vertrag über den Erwerb eines Grundstücks samt schlüsselfertiger Errichtung des Gebäudes; rechtlich kombiniert er Elemente von Kauf- (§§ 433 BGB) und Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB). Der Kaufpreis wird nicht einmalig fällig, sondern in gesetzlich geregelten Raten nach Baufortschritt gezahlt (Makler- und Bauträgerverordnung, § 3 MaBV). Zentrale Bestandteile sind eine detaillierte Bau- und Leistungsbeschreibung, Bauzeit-/Fertigstellungsregelungen, Abnahmeverfahren, Gewährleistungsfristen sowie Sicherheiten (z. B. Fertigstellungs- oder Vertragserfüllungsbürgschaft). Der Notar überwacht typische Fälligkeitsvoraussetzungen (Auflassungsvormerkung, Lastenfreistellung, Genehmigungen), bevor Zahlungen geleistet werden dürfen. Beim normalen Kaufvertrag über eine Bestandsimmobilie entfällt die Baukomponente: Es gibt keine MaBV-Raten, statt Abnahme des Werkes erfolgt die Übergabe; Mängelrechte richten sich primär nach der vereinbarten Beschaffenheit und dem Kaufrecht. Risiken und Prüfaufwand unterscheiden sich: Beim Bauträgervertrag liegt der Fokus auf Bauqualität, Termin- und Nachtragsmanagement; beim Bestandskauf auf Zustand, Mängelhaftung und Übergabe. Für die Finanzierung bedeutet das: Beim Bauträgerkauf muss die Bank Raten entsprechend Bautenstand freigeben; beim Bestandskauf reicht in der Regel eine einmalige Auszahlung zum Fälligkeitstermin. Uns ist klar, dass unsere Antworten selten Ihre exakte Situation widerspiegeln – kontaktieren Sie uns und wir können Sie u.U. konkret unterstützen und voranbringen :-)