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FAQ

Notar

Welche Genehmigungen oder Zustimmungen verzögern oft die Auszahlung ?

Welche Genehmigungen oder Zustimmungen verzögern oft die Auszahlung ?

Kurzversion

Häufig bremsen behördliche Negativzeugnisse/Vorkaufsrechte, WEG-/Verwalterzustimmungen, Rang- und Lastenfreistellungen sowie Baugenehmigungen/Nutzungsnachweise die Auszahlung. Wer diese Nachweise frühzeitig anstößt und sauber belegt, reduziert Rückfragen und Bereitstellungszinsen. Wenn Sie möchten, unterstützen wir Ihr Vorhaben.

ausführliche Erklärung

Auszahlungen setzen meist eine Fälligkeitsmitteilung des Notars voraus; diese verlangt oft vorher: (1) Negativzeugnis zum gemeindlichen Vorkaufsrecht bzw. Verzichtserklärung – je nach Kommune 1–6 Wochen. (2) WEG-/Verwalterzustimmung zur Veräußerung nach §12 WEG (falls in der TE vorgesehen) sowie Nachweise zur Instandhaltungsrücklage, Wirtschaftsplan und Hausgeld. (3) Rang- und Lastenfreistellung: schriftliche Löschungsbewilligungen/Treuhandauflagen der Altgläubiger und ggf. Notar-Rangbestätigung für die neue Grundschuld. (4) Baugenehmigung/Bauanzeigen und – im Bauträgerfall – Abnahmedokumente je MaBV-Ratenplan (Bautenstandsbestätigungen, Teilabnahmen, Fotos). (5) Genehmigungen spezieller Rechte: z. B. Erbbaurechtszustimmungen, Pacht-/Mietauflassung (bei vermieteten Objekten), Zustimmungen von Grunddienstbarkeitsberechtigten bei Änderungen. (6) Geldwäsche-/KYC-Unterlagen: wirtschaftlich Berechtigte, Schenkungs-/Eigenkapitalherkunft, Depot-/Kontonachweise und bei Auslandsbezug Apostille/Übersetzungen. Praxis: Alle Formulare, Fristen und Ansprechpartner gleich nach Beurkundung anfordern, Checkliste mit Bank/Notar abgleichen, Verwendungszwecke/Aktenzeichen exakt übernehmen, und – wo möglich – Direktzahlungen statt Anderkonto vereinbaren. So vermeiden Sie Mehrläufe, Bereitstellungszinskosten und Terminverschiebungen. Uns ist klar, dass unsere Antworten selten Ihre exakte Situation widerspiegeln – kontaktieren Sie uns und wir können Sie u.U. konkret unterstützen und voranbringen :-)

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