Häufig bremsen das kommunale Vorkaufsrecht (Negativzeugnis/Verzicht), WEG-Verwalterzustimmungen und Sondergenehmigungen (z. B. in Sanierungs- oder Erhaltungsgebieten, Erbbaurecht). Verzögerungen entstehen durch Formvorgaben, Fristen (teils Wochen bis Monate) und unvollständige Unterlagen. Wenn Sie möchten, unterstützen wir Ihr Vorhaben.
Typische „Bremser“ beim Immobilienkauf und der Finanzierung sind: 1) Kommunales Vorkaufsrecht nach BauGB: Die Gemeinde hat nach Mitteilung des notariellen Kaufvertrags bis zu 2 Monate Zeit, das Recht auszuüben und haben es auch selten eilig; für die Valutierung verlangt die Bank meist das Negativzeugnis/Verzicht. In Sanierungs- (§ 144 BauGB) oder Milieuschutzgebieten sind zusätzlich Genehmigungen nötig (eigene Fristen). 2) WEG-Themen: In vielen Teilungserklärungen ist eine Verwalterzustimmung zur Veräußerung vorgesehen; Bearbeitungszeiten liegen praxisnah bei 1–3 Wochen, bei fehlenden Unterlagen länger. Es gab auch Fälle, wo alle WEG-Eigentümer einzelnd schriftlich zustimmen mussten(!), was dann über 2 Jahre gedauert hat (war den anderen egal, hatten es nicht eilig oder keine Lust, etc.), bevor der Käufer die Auflassungsvormerkung vornehmen durfte. Der Verkäufer wollte aber gleich das Geld sehen, was den Käufer immense Bereitstellungszinsen gekostet hat. Für bauliche Veränderungen/Sondernutzungen sind oft Eigentümerbeschlüsse oder Zustimmungen erforderlich. 3) Erbbaurecht: Kauf/Belastung benötigen regelmäßig die Zustimmung des Erbbaurechtsgebers; ohne diese erfolgt keine Auszahlung. 4) Belastungen/Rangthemen: Löschungsbewilligungen oder Rangänderungen erfordern Zustimmungen (z. B. anderer Grundpfandgläubiger) – ohne klare Rangfolge keine Auszahlung. 5) Denkmal-/Baurecht: Geplante Umbauten können denkmalrechtliche oder baurechtliche Genehmigungen auslösen; Banken fordern für die Bewertung belastbare Nachweise/Pläne. 6) Öffentliche Lasten/Erschließung: Nachweise zu Baulasten, Erschließungs- und Anschlussbeiträgen sowie ggf. Vorkaufsrechte Dritter (z. B. im Erbbaurecht oder aus Verträgen) sind vorzulegen. Beschleuniger: Frühzeitig Lageeinschätzung (Sanierungs-/Milieuschutzgebiet?) einholen, Negativzeugnis direkt nach Beurkundung beantragen, Verwalterunterlagen (TE, GO, Beschlüsse, Wirtschaftsplan) vollständig bereitstellen, Zustimmungen (Erbbaurechtsgeber, Grundpfandgläubiger) parallel anstoßen, und mit der Bank Rangbestätigung und Treuhandauflagen abstimmen. Saubere, konsistente PDFs sparen Tage, Wochen bis Jahre.