Das Finanzamt ermittelt je nach Steueranlass (z. B. Erbschaft/Schenkung, Grundsteuer) einen steuerlichen Bewertungswert – meist per Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren unter Einbezug von Bodenrichtwert und Liegenschaftszinssatz. Kosten entstehen vor allem durch Steuern (z. B. Grunderwerb-, Erb-/Schenkungsteuer), Notar/Grundbuch sowie ggf. Gutachten; die reine Finanzamtsbewertung ist üblicherweise nicht gesondert gebührenpflichtig. Wenn Sie möchten, unterstützen wir Ihr Vorhaben.
Für Steuerzwecke nutzt das Finanzamt standardisierte Bewertungsmodelle: (1) Vergleichswert (v. a. Eigentumswohnungen/Reihenhäuser bei ausreichenden Kaufpreisdaten), (2) Ertragswert (Mietobjekte: nachhaltig erzielbare Nettokaltmiete, Bewirtschaftungskosten, Liegenschaftszinssatz), (3) Sachwert (Eigennutz, Neubau/individuelle Objekte: Bodenwert nach Bodenrichtwert plus Gebäudesachwert abzüglich Alterswertminderung). Für die Grundsteuer wird ein Grundsteuerwert nach Landesmodell/Bundesmodell ermittelt; bei Erbschaft/Schenkung ein steuerlicher Verkehrswert nach Bewertungsgesetz – beide können vom Marktpreis abweichen. Eingangsgrößen sind u. a. Grundstücksfläche, Baujahr, Wohn-/Nutzfläche, Mieten, Modernisierungsstand, Bodenrichtwert und regionale Zinssätze. Kostenblöcke: beim Kauf die Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland ca. 3,5–6,5 %), Notar- und Grundbuchkosten (typisch 1,5–2,0 % des Kaufpreises), ggf. Maklercourtage, sowie optional Verkehrswertgutachten (einfach ca. einige Hundert €, umfangreich oft 1.000–3.000 €+). Bei Vererbung/Schenkung kann Erb-/Schenkungsteuer anfallen (abhängig von Freibeträgen/Verwandtschaftsgrad); jährlich fällt Grundsteuer an. Ein Spekulationsgewinn beim Verkauf binnen 10 Jahren (nicht selbst genutzt) kann Einkommensteuer auslösen. Die Bewertung selbst durch das Finanzamt verursacht in der Regel keine gesonderten Gebühren; maßgeblich ist der anschließende Steuerbescheid. Prüfen Sie Bescheide und Werte (Bodenrichtwert, Flächen, Mieten) – Einspruch ist möglich, wenn Sie belastbare Gegenbelege (z. B. Gutachten, Kaufpreise) haben. Uns ist klar, dass unsere Antworten selten Ihre exakte Situation widerspiegeln – kontaktieren Sie uns und wir können Sie u.U. konkret unterstützen und voranbringen :-)