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Wie nutze ich eine Notar-Rangbestätigung sinnvoll, wenn das Grundbuchamt 3–6 Wochen braucht ?

Wie nutze ich eine Notar-Rangbestätigung sinnvoll, wenn das Grundbuchamt 3–6 Wochen braucht ?

Kurzversion

Beantragen Sie beim Notar eine Rangbestätigung mit klarer Rangsicherung (meist 1. Rang) und stimmen Sie Treuhand-/Valutierungsauflagen der Bank ab – so kann vorläufig ausgezahlt werden, obwohl die Eintragung noch dauert. Synchronisieren Sie Kaufpreisfälligkeit, bereitstellungszinsfreie Zeit und Auszahlungsunterlagen, um Zins- und Verzugsrisiken zu vermeiden. Wenn Sie möchten, unterstützen wir Ihr Vorhaben.

ausführliche Erklärung

Die Rangbestätigung des Notars bestätigt, dass der Eintragungsantrag gestellt ist und der vereinbarte Rang gesichert wird; viele Banken erlauben daraufhin eine valutare Vorabauszahlung. Praxisablauf: (1) Notar bestellt die Grundschuld und beantragt die Eintragung, (2) stellt Rangbestätigung aus, (3) prüft/dokumentiert Auflassungsvormerkung, Löschungsbewilligungen älterer Rechte und die Treuhandauflagen der Bank (Zahlung nur an Notar/Verkäufer). Planen Sie die Kaufpreisfälligkeit so, dass die Rangbestätigung bereits vorliegt; verlangen Sie eine Fälligkeitsmitteilung des Notars erst, wenn alle Bedingungen erfüllt sind. Stimmen Sie mit der Bank bereitstellungszinsfreie Zeit und Auszahlungsfenster ab; bei 3–6 Wochen Grundbuchlaufzeit ist ein großzügiger Puffer sinnvoll, um Bereitstellungszinsen zu vermeiden. Für Neubau/Bautenstände: Rangbestätigung + Bautenstandsbestätigung ermöglichen Teilzahlungen je Baufortschritt; halten Sie Rechnungen, Fotos, Architektenbestätigungen bereit. Beachten Sie, dass die Auszahlung auflagengebunden bleibt: Der Notar muss die Eintragungsnachricht nachreichen; weicht der Rang ab oder tauchen neue Belastungen auf, fordert die Bank Nachbesserungen. Nicht jede Bank akzeptiert jeden Wortlaut – klären Sie im Vorfeld die Formulierungsanforderungen (z. B. exakte Rangbezeichnung, Bezug auf Grundbuchaktenzeichen) und kalkulieren Sie die Notargebühr gegen potenzielle Bereitstellungszinsen/Verzugskosten. Extra-Tipp: Prüfen Sie, ob eine Abtretung einer bestehenden Grundschuld (Pfandtausch) den Prozess weiter beschleunigt, falls verfügbar. Uns ist klar, dass unsere Antworten selten Ihre exakte Situation widerspiegeln – kontaktieren Sie uns und wir können Sie u.U. konkret unterstützen und voranbringen :-)

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