Lassen Sie den Notar zunächst nur den Vertragsentwurf erstellen und reservieren Sie einen flexiblen Optionstermin, während Sie im Kaufvertrag einen Finanzierungsvorbehalt bzw. ein Rücktrittsrecht bis zu einem festen Datum verankern. Zusätzlich sollten realistische Fristen (z. B. Entwurfsversand ≥ 14 Tage vor Termin, Fälligkeit erst nach Bankzusage) und keine Zahlungsverpflichtung ohne Fälligkeitsmitteilung vereinbart sein. Wenn Sie möchten, unterstützen wir Ihr Vorhaben.
1. Entwurfsphase vor Fixtermin: Bitten Sie den Notar, nur den Entwurf zu versenden und einen unverbindlichen Optionstermin zu blocken. So laufen die gesetzlich geforderte Entwurfsfrist (idR 14 Tage, § 17 BeurkG) und die Bankprüfung parallel, ohne dass Sie beurkunden müssen, bevor die Finanzierung steht. 2. Finanzierungsvorbehalt/Rücktrittsrecht: Vereinbaren Sie vertraglich ein Rücktrittsrecht bis Datum X, falls bis dahin keine verbindliche Finanzierungszusage vorliegt (Formulierung: „Rücktrittsrecht des Käufers bei ausbleibender Finanzierungsbestätigung bis …“). Alternativ: aufschiebende Bedingung „Wirksamkeit erst mit Vorlage der Finanzierungszusage“. 3. Fälligkeitsvoraussetzungen scharf definieren: Die Kaufpreisfälligkeit darf erst eintreten, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind: Auflassungsvormerkung, Lastenfreistellung, Verzicht/Vorkaufsrechtsnachweise, ggf. Genehmigungen, Mitteilung des Notars. Ergänzen Sie: „Keine Zahlungsverpflichtung ohne Fälligkeitsmitteilung des Notars“ – unabhängig vom Bank-Timing. 4. Zeitpuffer realistisch: Bankentscheidungen benötigen häufig mehrere Wochen, insbesondere mit Bewertung/Unterlagenprüfung. Planen Sie zwischen Entwurfsversand und Beurkundung mind. 14 Tage, zwischen Beurkundung und Fälligkeit weitere 2–6 Wochen (Grundbuch/Lastenfreistellung/Behörden). 5. Unterlagen- und Kommunikationsplan: Liefern Sie der Bank vollständige Objekt- und Einkommensunterlagen (Gutachten/Exposé, Grundbuch, Teilungserklärung, Protokolle, Energieausweis, Bau-/Leistungsbeschreibung) und halten Sie mit Makler/Verkäufer schriftlich fest, dass Terminverschiebungen bei Bankverzögerung möglich sind. 6. Zwischenlösungen: Wenn der Verkäufer drängt, prüfen Sie Zwischenfinanzierung oder verlängerte Bindungsfrist für das Angebot. Wichtig: keine persönliche Vorleistung, keine Anzahlung außerhalb der notariellen Abwicklung. 7. Kalenderlogik: Ideal ist die Reihenfolge: Entwurf (T0) → Bankprüfung (T0–T+2–4 Wochen) → Beurkundung → Fälligkeitsmitteilung → Auszahlung/Übergabe. Uns ist klar, dass unsere Antworten selten Ihre exakte Situation widerspiegeln – kontaktieren Sie uns und wir können Sie u.U. konkret unterstützen und voranbringen :-)