Die wichtigsten Schutzinstrumente sind ein MaBV-konformer Ratenplan, die Auflassungsvormerkung, eine Fertigstellungs-/Vertragserfüllungsbürgschaft (z. B. 5–10 % der Vertragssumme), ggf. Einbehalte und eine Gewährleistungsbürgschaft nach Abnahme. Zusätzlich reduzieren klare Nachweis- und Auszahlungsvoraussetzungen (Bautenstand, Bescheinigungen) und eine Bonitätsprüfung des Bauträgers Ihr Risiko deutlich. Wenn Sie möchten, unterstützen wir Ihr Vorhaben.
1. Zahlungsplan nach MaBV: Zahlen Sie ausschließlich nach Baufortschritt und nur gegen prüffähige Nachweise (z. B. Architekten-/Sachverständigenbestätigung). So liegt Ihr Zahlungsanteil stets maximal beim realisierten Wert. 2. Auflassungsvormerkung: Sie schützt den Eigentumserwerb im Grundbuch, ersetzt aber keine Fertigstellungssicherheit – deshalb Vormerkung plus Sicherheiten vereinbaren. 3. Fertigstellungs-/Vertragserfüllungsbürgschaft: Eine Bank-/Versicherungsbürgschaft (typisch 5–10 % der Auftragssumme) deckt Mehrkosten ab, wenn der Bauträger insolvent wird oder nicht fertigstellt. Achten Sie auf selbstschuldnerische Bürgschaft, Verzicht auf Einreden, klare Abrufbedingungen. 4. Gewährleistungsbürgschaft: Für Mängel nach Abnahme (regelmäßig 5 Jahre) ist eine Bürgschaft von 5 % üblich; sie ersetzt Einbehalte und erhält Liquidität des Bauträgers – wichtig ist die separate Vereinbarung. 5. Einbehalte & Sicherungsabreden: Vertragsgeregelte Einbehalte (z. B. 3–5 %) bis zur Beseitigung festgestellter Restarbeiten/Mängel erhöhen den Hebel ohne Vorleistung. 6. Strikte Auszahlungsbedingungen: Notar und Bank sollten nur gegen konkrete Dokumente (Bautenstandsbericht, Bescheinigungen, Unbedenklichkeits- und Freistellungserklärungen, Versicherungsnachweise) auszahlen. Jede Rate braucht eine Checkliste; keine „globalen“ Freigaben. 7. Bonitäts- und Projektrisiken: Prüfen Sie Jahresabschlüsse, Referenzen, Eigenkapitalquote, Bauzeitpuffer (z. B. ≥ 3 Monate), Versicherungen (Betriebs-/Bauleistungsversicherung) und ob eine Bauzwischenfinanzierung steht. 8. Treuhandmechanik nur wo sinnvoll: Notar-Anderkonto ist Ausnahme; wichtiger sind klare Fälligkeitsvoraussetzungen und Ratenstopp bei Störungen. 9. Krisenplan: Regeln Sie im Vertrag, wie bei Ausfall Ersatzvornahme, Ausschreibung und Abruf der Bürgschaft ablaufen (Fristen, Form, Zuständigkeit Verwalter/WEG beim Gemeinschaftseigentum). Uns ist klar, dass unsere Antworten selten Ihre exakte Situation widerspiegeln – kontaktieren Sie uns und wir können Sie u.U. konkret unterstützen und voranbringen :-)