Zinsuntergrenze
Was ist die Bedeutung von Zinsuntergrenze?
Kurzversion
Die Zinsuntergrenze bezeichnet den vertraglich oder markttechnisch festgelegten minimalen Zinssatz, der bei variabel verzinsten Darlehen nicht unterschritten werden kann.
ausführliche Erklärung
Die Zinsuntergrenze ist eine vertraglich definierte Mindestzinsgrenze bei variabel verzinsten Krediten oder Darlehen mit Zinsanpassung. Sie stellt sicher, dass der Zinssatz für den Kreditnehmer nicht unter einen bestimmten, festgelegten Wert fällt, selbst wenn der zugrunde liegende Referenzzins – beispielsweise der 3-Monats-Euribor – ins Negative rutscht.
Beispiel
Ein Immobilienkäufer möchte ein Haus im Wert von 980.000 Euro finanzieren und nimmt dafür ein variables Darlehen in Höhe von 800.000 Euro auf, das an den 3-Monats-Euribor gekoppelt ist. Die Bank vereinbart eine Zinsuntergrenze von 1,25 % p. a. und einen Aufschlag von 1,0 % auf den Referenzzins. Fällt der Euribor beispielsweise auf –0,5 %, würde der kalkulierte Zinssatz rechnerisch nur 0,5 % betragen, jedoch greift die vertraglich festgelegte Zinsuntergrenze, sodass dem Kreditnehmer weiterhin mindestens 1,25 % Zinsen berechnet werden.
Zusammenfassung
Die Zinsuntergrenze legt den minimalen Zinssatz fest, der bei variabel verzinsten Krediten nicht unterschritten werden darf. Sie schützt die Bank vor Zinseinbrüchen, kann für den Kreditnehmer aber finanzielle Nachteile mit sich bringen.
Rechtlicher Hinweis
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